Vor der MPU: Führerschein-Sperrfrist und Sperrfristverkürzung

Wird der Führerschein entzogen, dann wird meist auch eine Sperrfrist gesetzt. Diese Zeit lässt sich für die MPU-Vorbereitung nutzen.

Die MPU-Vorbereitung verkürzt die Sperrfrist möglicherweise sogar.

Eine Sperrfrist hat für den Betroffenen meist schwerwiegende und langfristige Folgen; dies insbesondere immer dann, wenn der eigene Arbeitsplatz an der Fahrerlaubnis/Führerschein hängt. In diesen Fällen ist eine Sperrfrist existenzbedrohend und äußerst ärgerlich.

Der Führerscheinverlust tritt z.B. bei zu vielen Punkten in Flensburg (bei 8 Punkten seit 2014), bei einer Trunkenheitsfahrt unter Alkohol oder Drogen oder aber, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden ein (andere mit dem Fahrzeug Schneiden oder Ausbremsen o.ä.): Der Führerschein wird dann behördlich entzogen.

Dann geht es nicht nur um ein maximal drei Monate andauerndes Fahrverbot, bei dem der Führerschein vom Führerscheininhaber abgegeben werden muss. (Für ein Fahrverbot kann es z.B. auch medizinische Gründe geben, z.B. Epilepsie oder andere Gründe.)

Bei einer Sperrfrist muss der Führerscheininhaber eine festgelegte und definierte Zeit abwarten, bevor er seine Fahrerlaubnis wiedererhält. Die Sperrfrist dauert mindestens 3 Monate, kann aber auch deutlich länger ausfallen.

In einigen Fällen muss der Fahrer zudem infolge der Neubeantragung der Fahrerlaubnis noch einmal eine Fahrprüfung samt Theorie und Praxis absolvieren. Dies hängt von den Behörden und der vorgenommenen Einzelfallprüfung ab.

Sperrfrist und MPU

Häufig gibt es im Zuge der behördlichen Anordnung einer MPU vorab eine Sperrfrist. Oder: Nach der Sperrfrist kommt die MPU.

Dann passiert Folgendes: Wenn gegen Ende der Sperrfrist der Führerschein neu beantragt wird, teilt die Fahrerlaubnisbehörde mit, dass ebenso eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz eine MPU, gemacht werden soll.

TIPP: Fragen Sie einfach schon vorher bei der Fahrerlaubnisbehörde nach, ob dies der Fall sein wird. Dann können Sie bereits während der laufenden Sperrfrist in Sachen MPU-Vorbereitung aktiv werden.

Kann die Sperrfrist verkürzt werden?

Eine Sperrfrist kann immer dann verkürzt werden, wenn neue Gesichtspunkte hinsichtlich der Fahreignung, hinzukommen. Wenn es also möglich ist, dass ein Fahrer trotz der bisherigen Fehler, sich in Zukunft gut und regelgerecht im Straßenverkehr verhalten wird. Dafür muss es konkrete Anhaltspunkte geben.

Angenommen, die Fahrerlaubnis/der Führerschein wurde wegen Alkohol im Straßenverkehr entzogen, zudem hat der Richter eine Sperrfrist verhängt. Trotzdem gibt es auch jetzt noch Optionen. Der Gesetzgeber sieht es nämlich vor, dass im begründeten Einzelfall eine Sperrfrist schon vor ihrem Ablauf wieder aufgehoben werden kann.

Dies ist immer dann der Fall, wenn es gute Argumente für eine Sperrfristverkürzung gibt. Je nach Bundesland sind die Verfahrensweisen zur Sperrfristverkürzung jedoch nicht ganz einheitlich.

Um eine Sperrfristverkürzung zu bekommen, muss der frühere Fahrerlaubnisinhaber einen Antrag beim Gericht stellen. Dies kann auch über einen Anwalt geschehen. Folgende Argumente können für eine Sperrfristverkürzung sprechen: Das frühere Verhalten wurde überdacht und reflektiert, ein neues Verhalten wurde in den Blick genommen und erarbeitet. Dies ist in der Regel nach einer verkehrspsychologischen Maßnahme der Fall.

Verkehrspsychologische Maßnahmen, die eine Sperrfrist verkürzen helfen, sind in der Regel auch für eine MPU-Vorbereitung sehr gut geeignet. Sie schlagen also zwei Fliegen mit einer Klappe, wenn Sie aktiv versuchen, die Sperrfrist zu verkürzen.

Die MPU Vorbereitung Hildesheim liefert dem Anwalt wichtige Argumente für eine Sperrfristverkürzung und fundiert den späteren MPU-Erfolg.

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